Deutscher Gewerkschaftsbund

30.01.2013

DGB Rechtsschutz

Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder im Arbeits- und Sozialrecht. Die DGB Rechtsschutz GmbH ist erreichbar in 44 Arbeitseinheiten mit 111 Büros und 48 Service-Points. Hier besteht Gelegenheit zur Rücksprache mit unseren Juristinnen und Juristen. Darüber hinaus gibt es weitere 20 Orte mit regelmäßigen Beratungsangeboten. Bundesweit sind für die Gewerkschaftsmitglieder rund 370 Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre, wie die Juristen bei der DGB Rechtsschutz GmbH heißen, tätig – unterstützt von etwa der gleichen Anzahl Verwaltungsangestellten.

Ausgewiesene Fachleute

Die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH sind ausgewiesene Fachleute im Arbeits- und Sozialrecht. Sie verfügen über langjähriges kumuliertes Wissen in diesen rechtlichen Feldern. Dank der engen Kontakte zu Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten können sie immer auch den konkreten betrieblichen Hintergrund einbeziehen.

Hohe Kompetenz

Zur Abrundung des Leistungsspektrums hat die DGB Rechtsschutz GmbH zu folgenden Rechtsgebieten fachliche Kompetenz-Center eingerichtet:

  • Öffentliches Dienstrecht / Beamtenrecht
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Insolvenzrecht mit arbeits- und sozialrechtlichen Auswirkungen
  • Berufskrankheiten

In den Kompetenz-Centern sind fachlich besonders ausgewiesene Experten zusammengefasst, die in diesen Fachgebieten zusätzlich weiterqualifiziert werden.

Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften

Die Rechtssekretärinnen und -sekretäre der DGB Rechtsschutz GmbH halten einen engen und regelmäßigen Austausch mit den örtlichen Gewerkschaften sowie den Betriebs- und Personalräten vor Ort. Dadurch sind sie über betriebliche oder branchentypische Entwicklungen schnell und aus erster Quelle informiert und können so ihre Mandanten effektiver vertreten.

Qualität sichern

Die Büros der DGB Rechtsschutz GmbH handeln nach definierten Arbeitsabläufen und Qualitätsstandards, die in einem Qualitätshandbuch vorgegeben sind. So ist es möglich, in allen Regionen ein gleich bleibendes Niveau der Beratung und Prozessvertretung der Mandanten sicherzustellen. Ein systematisches Beschwerdemanagement und regelmäßige Befragung der Kunden zur Ermittlung ihrer Zufriedenheit tragen zu einer ständigen Verbesserung der Arbeitsabläufe bei. Die Beratungsfirma GermConsult, eine renommierte Kanzleiberatung, hat diese Qualitätsstandards untersucht und positiv bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass die Büros der DGB Rechtsschutz GmbH die Qualitätsziele in hervorragender Weise realisieren. Dank eines systematischen Weiterbildungskonzeptes können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DGB Rechtsschutz GmbH regelmäßig in ihrem jeweiligen Fachgebiet weiter qualifizieren.

Arbeit mit Erfolg

Im Jahr 2011 wurden von der DGB Rechtsschutz GmbH 129.215 neue Verfahren bearbeitet. Allein in diesem Jahr wurden für die Mandanten insgesamt rund 300 Millionen Euro erstritten. Die meisten AR-Verfahren betrafen Klagen um das Arbeitsentgelt (48,6%). Insbesondere die Fälle aufgrund betriebsbedingter Kündigungen waren rückläufig, stellen aber weiterhin den zweithäufigsten Streitgegenstand im Arbeitsrecht dar (24,3%). Vergleicht man das Verhältnis von Arbeit- zu Sozialrecht, erkennt man erhebliche Unterschiede zwischen den westlichen und den östlichen Bundesländern.

Verhältnis Arbeits- und Sozialrecht

Neuzugänge Verfahren 2011      

AR in Prozent   

SR in Prozent

neue Bundesländer und Berlin

42,6

57,4

westliche Bundesländer

54,3

45,7

bundesweit

51,6

48,4

In 2011 blieben die sozialrechtlichen Verfahren im Vergleich zu 2010 auf hohem Niveau. Größter Posten dabei: der Streitgegenstand "Grundsicherung Arbeitsuchende" mit einem Anteil von 30 % (Rückgang um 3% ggü. 2010). Eine Folge der Verunsicherung von Aufstockern und Arbeitsuchenden über die seit mehreren Jahren im Wandel begriffenen Rechtsgrundlagen durch die Einführung der Hartz-IV-Reform. Angesichts der Klageflut gegen die Hartz-IV-Gesetze forderte der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, bereits im Januar 2009 eine Überarbeitung der Arbeitsmarktreform: "Die Erkenntnisse aus fast 100 höchstrichterlichen Urteilen zur Arbeitsmarktreform müssen ... in die Praxis übertragen werden".  Am 13.02.2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht  in einem von Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH geführten Verfahren die Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder und Erwachsene für verfassungswidrig und die Bestimmungen hinsichtlich der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums als unvereinbar mit dem Grundgesetz. In einem weiteren von der DGB Rechtsschutz GmbH geführten Verfahren am 25.04.2012 war die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Regelbedarfs erneut auf dem Prüfstand. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Berlin wird sich das oberste deutsche Gericht innerhalb von drei Jahren bereits das zweite Mal mit der Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs beschäftigen. Insofern wird in 2012 nicht mit einem Abebben der Klageflut an den Sozialgerichten gerechnet.

DGB Rechtsschutz


Nach oben