Deutscher Gewerkschaftsbund

Schuldnerberatung

Nach einer persönlichen Erstberatung am Telefon können Sie sich für weitere Beratungen anmelden.

1. Schuldnerberatung

Wir geben Hilfestellung bei der Bewältigung von Schuldenproblemen.
Beraten werden nur Einwohner der Stadt München. Die Beratung ist kostenfrei. Sie unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht. Geldmittel werden nicht bereitgestellt oder vermittelt.
Zur Schuldnerberatung gehört die Bestandsaufnahme der persönlichen, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Situation. Sie beginnt mit der Beratung zur Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen.
Wir beraten in hauswirtschaftlichen Fragen und bei der Einteilung der Finanzen auf der Grundlage eines realistischen Haushaltsplanes, der in der Beratung erstellt und besprochen wird.

Wir unterstützen bei der Erarbeitung von Lösungswegen und deren schrittweiser Umsetzung. Mit Hilfe anwaltlicher Beratung kann die Rechtmäßigkeit von Forderungen geklärt werden. Bei Bedarf wird über mögliche Schutzmaßnahmen z.B. bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden oder bei Pfändungen informiert und die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens geprüft.
Bei Verhandlungen mit Gläubigern können Vereinbarungen getroffen werden über:
     Zahlungsaufschub
     Schuldenregulierung

Ihre Mitarbeit

Eine erfolgreiche Schuldnerberatung setzt aktive, zuverlässige und langfristige Mitarbeit voraus. Dazu gehört, dass Sie...

  • alle Schulden offen legen
  • alle Einnahmen und Ausgaben offen legen
  • Neuanschaffungen nur nach Absprache tätigen
  • Termine und Vereinbarungen einhalten

2. P-Kontenberatung

Beratungen zum Pfändungsschutzkonto und Ausstellung von P-Kontobescheinigungen

3. Insolvenzberatung

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet Überschuldeten die Chance nach einer Wohlverhaltenszeit von 3 Jahren, bei Abtretung des jeweils pfändbaren Teils des monatlichen Nettoeinkommens, die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Als anerkannte Insolvenzberatungsstelle nach § 305 InsO informieren wir umfassend über Voraussetzung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

• Vorbereitung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
• Bescheinigen das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen
• Helfen bei der Antragstellung vor Gericht
• Wir übernehmen nach Absprache und bei Bedarf die gerichtliche Vertretung im Insolvenzverfahren

Verschuldung - als Anfang

Schulden sind nichts Außergewöhnliches. Wenn das Einkommen gerade die laufenden Ausgaben deckt und keine Ersparnisse vorhanden sind, können größere Neuanschaffungen nur über Kredit finanziert werden. Sowohl Ratenkäufe oder Finanzierungen über Kredite sind vorweggenommene Ausgaben zukünftiger Einnahmen nach dem Motto: "Erst Kaufen - dann Sparen".

Gründe für die Verschuldung können sein:

  • Niedrigeinkommen
  • Investitionen

und eine Vielzahl anderer, z. B. zu hohe Aufwendungen für Haushaltsgründung und Haushaltsführung.
Bleibt nach Finanzierung der laufenden Lebenshaltungskosten noch genug Geld, um allen zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so ist der Finanzhaushalt trotz Verschuldung ausgeglichen.

Überschuldung - als Ende

Das finanzielle Gleichgewicht bleibt bei einer Verschuldung sehr labil. Es kann leicht in die Überschuldung führen, wenn trotz regelmäßiger Einnahmen und Erspartem, die Zahlungsverpflichtungen langfristig nicht gesichert sind.
Das kann sehr schnell geschehen durch:

  • Arbeitslosigkeit
  • Krankheit / Suchtverhalten
  • Trennung / Scheidung
  • unrealistische Haushalts- und Finanzplanung
  • unüberlegtes Konsumverhalten
  • und vielem mehr

Die Schuldner- und Insolvenzberatung im Gewerkschaftshaus ist eine Einrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Region München und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Stadt e. V. (AWO). Sie wird finanziert durch einen Zuschuss der Landeshauptstadt München / Sozialreferat, über Fallpauschalen für Insolvenzberatung durch den Freistaat Bayern, sowie aus Eigenmitteln.


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