In den Zwanziger Jahren waren die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern um die Arbeitsruhe am 1. Mai nicht mehr von einer solchen Härte geprägt wie in den Jahren bis 1914. Die tarifpolitischen Maßnahmen der Revolutionsregierung vom November 1918 ermöglichten es den Arbeitern, ohne Entlassung oder Aussperrung zu riskieren, den 1. Mai zu feiern. Geschenkt bekamen sie ihn allerdings nicht. Sie mussten entweder auf einen Tagesverdienst verzichten oder einen Tag Urlaub nehmen. Die tarifvertragliche Anerkennung des 1. Mai als bezahlter, arbeitsfreier Tag wurde von den Unternehmern abgelehnt. Wiederholte Anträge der SPD und der KPD im Reichstag, den 1. Mai als reichsweit gesetzlich geschützten Feiertag über 1919 hinaus durchzusetzen, scheiterten alle am Widerstand der bürgerlichen und konservativen Parteien. Schließlich wurde diese Frage auf Länderebene geregelt, so dass der 1. Mai in manchen Ländern der Weimarer Republik offizieller Feiertag war, in anderen dagegen wie bisher ein gewöhnlicher Werktag. Gegen Mitte der Zwanziger Jahre wurde der Status des 1. Mai als gesetzlicher Feiertag allerdings in manchen Ländern wieder rückgängig gemacht. 1928 bewirkte das preußische Landesarbeitsgericht sogar noch einen weiteren Schritt nach rückwärts, indem es erklärte, dass ein Fernbleiben von der Arbeit am 1. Mai wieder wie vor 1919 ein Grund zur fristlosen Entlassung sein konnte.
In Bayern war der 1. Mai nach 1919 kein gesetzlicher Feiertag. Hier waren die politischen Verhältnisse für die Arbeiterschaft dem Ende der Münchener Räterepublik ohnehin besonders ungünstig. Nachdem die sozialdemokratische Regierung unter Ministerpräsident Johannes Hoffmann im Zuge der Ereignisse um den Kapp-Putsch im März 1920 demissionierte, gelangten hier die Kräfte des alten Systems endgültig wieder ans Ruder. Besonders bedrückend waren die Jahre 1923/24 unter der diktatorischen Regierung v. Kahr. Mit der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Bayern ab 1924 erlebte freilich auch die bayerische Arbeiterbewegung eine Besserung. Gerade die Münchener Arbeiterbewegung erfuhr einen bedeutsamen Aufschwung. Die Bildungs- und Kulturarbeit wurde forciert.
Die Maifeiern in München wurden nach 1919 jeweils getrennt von SPD und KPD abgehalten. Die USPD spaltete sich 1920, wobei der größere Teil sich der KPD anschloss und der kleinere nach zweijähriger Fortexistenz als USPD in der alten SPD aufging. Das politische Klima im Bayern der frühen Zwanziger Jahre ermöglichte der 1919 in München gegründeten und seit 1920 unter dem Namen Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) auftretenden Partei Adolf Hitlers ein rasches Wachstum.
Maifeier-Plakat 1921 Bayer. Hauptstaatsarchiv